Das Studio mit Herz

Das Studio mit Herz

Vertragsbedingungen

Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Studioräume berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis und (wenn vorgesehen) die Teilnahme an Kursen auf gemischter Miet- & Dienstleistungsbasis sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Studioräume und die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Studios. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten. Eine Nichtnutzung des Studios durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Das Junior-Abo setzt eine gleichzeitige Mitgliedschaft einer/s Erziehungsberechtigten voraus, um das Training gemeinsam durchzuführen. Wird ein Junior-Mitglied 15 Jahre alt, wird die Mitgliedschaft automatisch auf ein You-Abo umgeschrieben und der Beitrag entsprechend erhöht. Beendet ein You-Abo-Mitglied Schule/Ausbildung/Studium, bitten wir um selbstständige Mitteilung des neuen Status, um die Mitgliedschaft anzupassen. Sollte dies nicht geschehen, behalten wir uns vor, den Mitgliedsbeitrag rückwirkend entsprechend anzupassen und nachzufordern.

Das Starterpaket wird mit dem ersten Beitrag erhoben. Bei Vorausentrichtung des Nutzungsentgelts für ein Jahr wird die Aufnahmegebühr bis spätestens zum gesetzten Zahlungsziel fällig. Der monatliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Monats, fällig. Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von 2 monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Lastschrift wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist), werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig. Beim SEPA-Lastschriftverfahren kann der Zahlungspflichtige der Buchung im Nachhinein 8 Wochen widersprechen. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Der erste und letzte monatliche Beitrag wird anteilsmäßig errechnet. Beiträge, Einkäufe im Studio, Mahnspesen, Verzugszinsen können per Lastschrift eingezogen werden. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000 = 100 %) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert und können jährlich um maximal 5,- € pro Monat angehoben werden. Bei Veränderung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst. Für jede Mahnung des Studios wird eine pauschale Mahngebühr von 5.- € fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 10,- € erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes für die gesamte Erstlaufzeit wird das Starterpaket sowie etwaige Jahrespauschalen zusammen mit der Vorauszahlung zum Vertragsbeginn fällig. Wird während der Vertragslaufzeit eine Ruhezeit gewährt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die entsprechende Zeit. Werden die Studioräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch für den Wohnungswechsel des Mitglieds.

Das Mitglied hat sich an die Hausordnung des Studios zu halten. Diese hängt im Studio an der Info-Tafel aus. Eine eventuelle Haftung für Unfälle oder den Verlust von Gegenständen ist betragsmäßig auf die Höhe der vom Studio abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungspolice kann auf Wunsch eingesehen werden. Das Mitglied hat den Mitgliedsausweis, der nur mit Genehmigung des Studios übertragbar ist, bei jedem Besuch vorzuweisen. Im Verlustfall kostet ein Ersatzausweis 10,- €. Im Kündigungsfall muss der Ausweis im Studio abgegeben oder ansonsten bezahlt werden. Die Kosten für neue Ausweise können durch Abbuchung eingezogen werden. Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten durch das Studio einverstanden.

Erfüllungsort sind die Studioräume. Gerichtsstand ist der umseitig genannte Wohnort des Mitgliedes, dessen Wechsel dem Studio angegeben werden muss. Eine Änderung der Bankverbindung muss (bei Lastschriftverfahren) sofort angezeigt werden.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.

Durch die umseitig geleistete Unterschrift willigt das Mitglied gemäß Art. 6 (Absatz 1b) der DSGVO darin ein, dass das Sport- und Gesundheitszentrum Pesch zum Zwecke der Durchführung des Vertrages einschließlich der Zahlungsabwicklung, der Zugangskontrolle der Trainings-Betreuung (welche die Terminverwaltung, die Erhebung von Daten zur Erstellung eines Trainingsplans ggf. gemäß Art. 9 der DSGVO sowie die Einbindung des Mitglieds und dessen Gäste ins Studioleben), Daten erhebt, speichert und verwendet und nimmt zur Kenntnis, dass diese auf Verlangen, beim Studioleiter eingesehen, bzw. nach Ablauf des Vertrages gelöscht werden können.